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   VGH Hessen, 08.08.1995 - 6 TG 830/95   

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https://dejure.org/1995,5964
VGH Hessen, 08.08.1995 - 6 TG 830/95 (https://dejure.org/1995,5964)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.08.1995 - 6 TG 830/95 (https://dejure.org/1995,5964)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. August 1995 - 6 TG 830/95 (https://dejure.org/1995,5964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 15 Abs 9 ÄApprO
    Zu den Anforderungen an die Dokumentation einer mündlichen Prüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsprotokoll - Mindestanforderungen an das Protokoll

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 34
  • DVBl 1995, 1364
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1995 - 6 TG 830/95
    Berufsbezogene Prüfungsverfahren müssen zwar so gestaltet sein, daß das Grundrecht der Berufsfreiheit effektiv geschützt wird; deshalb müssen Prüflinge das Recht haben, Einwände gegen ihre Prüfungsnoten wirksam vorzubringen (BVerfG, Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 (45 ff.)).
  • BVerwG, 31.03.1994 - 6 B 65.93

    Prüfungsrecht - Prüfungsgeschehen - Beweis - Protokollierung - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1995 - 6 TG 830/95
    Auch nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 31. März 1994 - 6 B 65.93 -, DVBl. 1994, 641 = NVwZ 1995, 494) ist keine Protokollierung etwa von Fragen und Antworten in mündlichen Prüfungen geboten, jedoch sind hinreichende verfahrensmäßige Vorkehrungen notwendig, um das Prüfungsgeschehen auch nachträglich - etwa durch Vernehmung von Zeugen - noch aufklären zu können, was hier durch Vernehmung der übrigen Prüflinge möglich wäre.
  • VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97

    Auswahl der Prüfer in juristischen Prüfungen - ehemaliger

    Die Überprüfungsmöglichkeit hat nicht so weit zu gehen, daß mündliche Prüfungen ohne umfassende Dokumentation unzulässig wären (Hess. VGH, Beschluß vom 8. August 1995 - 6 TG 830/95 - ESVGH 46, 34 f.).
  • VGH Hessen, 14.10.1996 - 6 UE 2777/93

    Mündliche Prüfung: Umfang der Protokollierung; Begründung einer Prüfungsleistung

    Daraus folgt, daß bei einer mündlichen Prüfung, die aus mehreren Einzelprüfungen besteht, im Protokoll auch das jeweilige Teilergebnis festzuhalten ist, wenn es nicht auf andere Weise festgehalten wird, so daß für Außenstehende jederzeit ersichtlich ist, auf welcher Grundlage die Prüfungskommission die Gesamtnote gebildet hat (vgl. Beschluß des Senats vom 8. August 1995 - 6 TG 830/95 - ESVGH 46, 34 = DVBl. 1995, 1364).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2004 - 14 B 2370/03

    Glaubhaft gemachter Anordnungsgrund hinsichtlich der Zulassung zur erneuten

    Der Senat vermag sich deshalb auch nicht der Auffassung des Hess. VGH - Beschluss vom 8.8.1995 - 6 TG 830/95 -, DVBl 1995, 1364 - anzuschließen, der die Ausführung "Mangelhafte Grundkenntnisse, insbesondere im Bereich der Biochemie" als hinreichende Dokumentation der Prüferbewertung angesehen hat.
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