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VGH Hessen, 08.08.1995 - 6 TG 830/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 15 Abs 9 ÄApprO
Zu den Anforderungen an die Dokumentation einer mündlichen Prüfung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfungsprotokoll - Mindestanforderungen an das Protokoll
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 03.03.1995 - 12 G 226/95
- VGH Hessen, 08.08.1995 - 6 TG 830/95
Papierfundstellen
- ESVGH 46, 34
- DVBl 1995, 1364
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1995 - 6 TG 830/95
Berufsbezogene Prüfungsverfahren müssen zwar so gestaltet sein, daß das Grundrecht der Berufsfreiheit effektiv geschützt wird; deshalb müssen Prüflinge das Recht haben, Einwände gegen ihre Prüfungsnoten wirksam vorzubringen (BVerfG, Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 (45 ff.)). - BVerwG, 31.03.1994 - 6 B 65.93
Prüfungsrecht - Prüfungsgeschehen - Beweis - Protokollierung - Berufsfreiheit - …
Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1995 - 6 TG 830/95
Auch nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 31. März 1994 - 6 B 65.93 -, DVBl. 1994, 641 = NVwZ 1995, 494) ist keine Protokollierung etwa von Fragen und Antworten in mündlichen Prüfungen geboten, jedoch sind hinreichende verfahrensmäßige Vorkehrungen notwendig, um das Prüfungsgeschehen auch nachträglich - etwa durch Vernehmung von Zeugen - noch aufklären zu können, was hier durch Vernehmung der übrigen Prüflinge möglich wäre.
- VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97
Auswahl der Prüfer in juristischen Prüfungen - ehemaliger …
Die Überprüfungsmöglichkeit hat nicht so weit zu gehen, daß mündliche Prüfungen ohne umfassende Dokumentation unzulässig wären (Hess. VGH, Beschluß vom 8. August 1995 - 6 TG 830/95 - ESVGH 46, 34 f.). - VGH Hessen, 14.10.1996 - 6 UE 2777/93
Mündliche Prüfung: Umfang der Protokollierung; Begründung einer Prüfungsleistung
Daraus folgt, daß bei einer mündlichen Prüfung, die aus mehreren Einzelprüfungen besteht, im Protokoll auch das jeweilige Teilergebnis festzuhalten ist, wenn es nicht auf andere Weise festgehalten wird, so daß für Außenstehende jederzeit ersichtlich ist, auf welcher Grundlage die Prüfungskommission die Gesamtnote gebildet hat (vgl. Beschluß des Senats vom 8. August 1995 - 6 TG 830/95 - ESVGH 46, 34 = DVBl. 1995, 1364). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2004 - 14 B 2370/03
Glaubhaft gemachter Anordnungsgrund hinsichtlich der Zulassung zur erneuten …
Der Senat vermag sich deshalb auch nicht der Auffassung des Hess. VGH - Beschluss vom 8.8.1995 - 6 TG 830/95 -, DVBl 1995, 1364 - anzuschließen, der die Ausführung "Mangelhafte Grundkenntnisse, insbesondere im Bereich der Biochemie" als hinreichende Dokumentation der Prüferbewertung angesehen hat.
- OVG Berlin, 05.05.2003 - 4 S 12.03
Anforderungen an einen einwandfreien Prüfungsablauf; Mißachten von …
Die Niederschrift war zwar knapp, vermittelte jedoch hinsichtlich beider Fächer Gegenstand der Prüfung, Wertung der Defizite (vgl. exemplarisch auch VGH Kassel DVBl. 1995, 1364, 1365). - VG Halle, 13.12.2001 - 3 A 103/01 Eine solche Auseinandersetzung ist insbesondere grundsätzlich auch noch im laufenden Widerspruchsverfahren durch die Einholung von Stellungnahmen durch den Prüfer oder anderer Teilnehmer an der Prüfung möglich (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 08. August 1995 ? 6 TG 830/95 ? DVBI. 1995, S. 1364; BayVGH, Beschluss vom 07. Dezember 1993 ? 7 B 92.2683 ? juris).
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 30.09.2005 - VK 16/04 BfH, Beschluss vom 30. Juni 1995 - VII B 175/94 - BfH/NV 1996, 180, Hessischer VGH, Beschluss vom 8. August 1995 - VI STG 830/95 - DVBl. 1995 S. 1364.
- VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 30.09.2005 - VK 16/04 BfH, Beschluss vom 30. Juni 1995 - VII B 175/94 - BfH/NV 1996, 180, Hessischer VGH, Beschluss vom 8. August 1995 - VI STG 830/95 - DVBl. 1995 S. 1364.